Wie führe ich als Schriftführer das Protokoll?
In erster Linie dient das Prüfungsfachporotokoll zu Beweiszwecken über den Verlauf der mündlichen Prüfung. Dabei wird der äußere Ablauf dargestellt und besondere Vorkommnisse (bspw. Rücktritt von Prüfung, Täuschungsversuche, ordnungswidriges Verhalten, Lärmstörung) werden vermerkt. Wenn später eine (gerichtliche) Überprüfung notwendig werden sollte, können sich aus einem fehlerhaften Protokoll schwerwiegende Konsequenzen ergeben. Aufgrund von solchen Verfahrensfehlern kann es sogar zu einer Wiederholung der Prüfung kommen.
Für den Prüfungsausschuss der Schule oder für Fachberater im Fach Geographie ist so ein Protokoll ebenso von Interesse – hauptsächlich um die Qualität der Prüfung sicherzustellen (Anforderungsbereiche, Lehrplanpassung, …).
Wie macht man es also richtig?
Viele Lehrer sind sich unsicher, was und wie detailliert so ein Protokoll geführt werden muss. Dazu lohnt sich ein Blick in die „Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung„.
Über jede mündliche Prüfung fertigt der Schriftführer eine Niederschrift. Dafür werden entsprechende Vordrucke verwendet. Wie so ein Protokoll blanko aussieht, kann hier betrachtet werden.
Enthalten sind dort die Namen der Mitglieder der Fachprüfungskommission und des Prüfungsteilnehmers, Beginn und Ende der Prüfung, der wesentliche Verlauf der Prüfung und die erteilte Punktzahl. Die schriftlich formulierten Aufgaben sind der Niederschrift beizufügen. Diese ist von allen Mitgliedern der Fachprüfungskommission zu unterzeichnen.
Das anzufertigende Protokoll ist ein Verlaufsprotokoll, kein Bewertungsprotokoll. Es werden daher die Aufgabenstellungen des ersten und zweiten Prüfungsteils nachvollziehbar dargestellt. Es kann ebenso die Vortragsdauer des ersten Prüfungsteils notiert werden. Eine wörtliche oder umfassende Protokollierung von Fragen und Antworten in der mündlichen Prüfung ist nicht geboten. Darlegungen, welche Fragen im Einzelnen falsch beantwortet wurden und welche Kriterien letztlich für die Endnote ausschlaggebend waren, sind nicht zwingender Bestandteil des Protokolls.
Besondere Vorkommnisse sind ebenfalls zu vermerken: Alle atypischen Vorfälle und Abweichungen vom „normalen“ Prüfungsverlauf sollten sich im Protokoll wiederfinden. Dafür kann das Feld ‚Bemerkungen‘ und „Besondere Vorkommnisse“ genutzt werden.
Es wird empfohlen, dass die anderen Mitglieder der Fachprüfungskommission ausführliche Gesprächsnotizen (d. h. Verlaufs- und Ergebnisprotokoll) anfertigen und aufbewahren. Sollte später eine Stellungnahme nötig sein, sind diese sehr hilfreich.
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