Rahmenbedingungen

Wer prüft eigentlich?

Bestimmt hast du dich schon gefragt, wer deine Prüfer in der mündlichen Geographieprüfung sein werden. Dein Fachlehrer wird es im Normalfall auf jeden Fall sein. Aber wird die strenge Geolehrerin deiner kleinen Schwester auch dabei sein? Oder der graue Erdkundelehrer, der in seinen Stunden gern von seine Reisen erzählt und bestimmt Dinge fragt, die ihr definitiv nicht behandelt habt? Werfen wir also mal einen Blick auf die Rahmenbedingungen deiner mündlichen Geographieprüfung.

In der SOGYA klar geregelt, wer in den einzelnen Prüfungskommissionen sitzt. Dennoch bleibt der Schule Planungsspielraum. Für jedes Prüfungsfach wird eine Fachprüfungskommission gebildet, manchmal auch mehrere. Um eine qualitativ angemessene Prüfung zu gewährleisten, prüfen dich also mehrere Lehrer und nicht nur dein Fachlehrer.

Die Fachprüfungskommission entscheidet über die Aufgabenstellung in der mündlichen Prüfung auf der Grundlage der vom Fachlehrer unterbreiteten Aufgabenvorschläge und führt die mündliche Prüfung durch.

Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung, § 53 (1)

Dieser Fachprüfungskommission gehören folgende Personen an:

  • ein Fachlehrer: in der Regel dein Kursfachlehrer. Wenn dieser nicht verfügbar ist, kann dies aber auch von einem anderen Fachlehrer übernommen werden.
  • ein weiterer Fachlehrer als Schriftführer.
  • der Vorsitzende: Das kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder ein von ihm berufener anderer Lehrer sein. Oft wird hier ein anderer Geographielehrer der eigenen Schule oder, wenn dies nicht möglich ist, ein Fachlehrer einer anderen Schule dazu berufen.

Solltest du Angehörige in der Lehrerschaft haben – diese dürfen nicht Mitglied in der Fachprüfungskommission sein. Wer als Angehöriger zählt, steht im Verwaltungsverfahrensgesetz.

Die Mitglieder sollen die Lehrbefähigung in dem jeweils zu prüfenden Fach besitzen. Das ist aber nicht zwingend nötig und leider mancherorts auch nicht möglich. So kann es durchaus passieren, dass dir in der Prüfung der Schulleiter gegenübersitzt, der selbst vielleicht gar kein Geographielehrer ist.

Die Fachprüfungskommission entscheidet übrigens bei Anwesenheit aller ihrer Mitglieder mit einfacher Mehrheit über die Notenpunkte, die du für deine Prüfungsleistung erhältst. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Wenn die Beratung der Fachprüfungskommission nach deiner Prüfung also mal etwas länger dauert, könnte das an unterschiedlichen Auffassungen zur Qualität deiner Prüfungsleistung liegen – muss aber auch nicht. Und ob über 8 oder 12 oder über 10 oder 11 diskutiert wurde oder (nur) über dein hoffentlich souveränes Auftreten im Vergleich zu deinen Vorleistungen, wirst du am Ende auch nicht erfahren.

Wie deine Prüfungsleistung bewertet wird, erfährst du in diesem Beitrag.

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