Rahmenbedingungen

Wie wird meine Prüfungsleistung bewertet?

Wie das Verb „bewerten“ schon sagt, schätzt die Fachprüfungskommission den Wert deiner Prüfung im Nachgang ab. Wenn deine vorgebrachten Lösungen, Untersuchungsergebnisse und Argumente treffend und gut formuliert sind und deine Präsentation insgesamt gelungen ist, ist dies dem Wert der Prüfung zuträglich. Sachliche oder logische Fehler beeinträchtigen hingegen diesen Wert. Die Beurteilung der Prüfungsleistung orientiert sich am Erwartungsbild. Es existiert dabei ein Beurteilungsspielraum.

Nach den einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz für das Fach Geographie sind folgende Aspekte zur berücksichtigen:

Bewertungskriterien für eine mündliche Prüfung (eigene Darstellung nach EPA, 2005)

Beide Teile der mündlichen Prüfung haben in der Bewertung das gleiche Gewicht. Die Fachprüfungskommission beschließt im Anschluss an die mündliche Prüfung über die Punktzahl. Der Vorsitzende teilt dem Prüfungsteilnehmer das Ergebnis unverzüglich mit.

Beide Prüfungsteile gehen gleichwertig in die Bewertung ein. Die Bewertung ist auf Lehrplaninhalte auszurichten. Die Bewertungskriterien sollten im Vorfeld transparent gemacht werden.

Auch wenn die Anforderungen recht allgemein gehalten sind, wird anhand der folgenden Darstellung gut ersichtlich, was für 5 bzw. 11 Notenpunkte geleistet werden muss. Bereits für 11 Notenpunkte sind umfassende Leistungen aus Anforderungsbereich I und II und größere Teile aus Anforderungsbereich III zu erbringen.

Wann erhalte ich 5 oder 11 Notenpunkte? (eigene Darstellung nach EPA, 2005)

In der mündlichen Prüfung werden weitere Anforderungen gestellt. So sollten sich für die Bewertung folgende Fragen gestellt bzw. Kriterien vor Augen geführt werden:

Anforderungen an eine mündliche Prüfung (eigene Darstellung nach EPA, 2005)

Daher spielen folgende Aspekte durchaus auch eine Rolle:

  • Art und Strukturierung des Vortrags
  • Fähigkeit zur verbalen und nonverbalen Kommunikation
  • Eingehen auf Gesprächsimpulse
  • Situationsbezogene Argumentations- und Urteilsfähigkeit

Mitunter hilft es für die Einschätzung der Prüfung, die für Klassenstufe 5-10 gültigen Grundlagen im Blick zu haben und auf die Bewertung der mündlichen Prüfung zu übertragen:

Zuordnung Noten und Punkte mit Beschreibung

Übrigens haben Prüfer durchaus Gestaltungsspielraum bzw. „Letztentscheidungskompetenz“ hinsichtlich der Bewertung (solange keine Verstöße), bspw.:

  • Punktevergabe
  • Einordnung des Schwierigkeitsgrads einer Aufgabenstellung
  • Gewichtung der Aufgaben
  • Würdigung der Qualität der Darstellung
  • Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung
  • Gewichtung der Bedeutung eines Mangels und einzelner positiver Ausführungen im Hinblick auf die Gesamtbewertung
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