Muss die Note begründet werden?
Nachdem die Prüfungskommission sich nach absolvierter Prüfung auf eine Notenpunktzahl verständigt hat, wird der Prüfling wieder in das Prüfungszimmer geholt. In der Regel geschieht dies durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Dieser verkündet dann das Prüfungsergebnis. Die Frage ist nun: Muss das Ergebnis begründet werden?
Grundsätzlich sollte eine Begründung kein Problem sein, wenn sich die Kommission während der Beratung auf tragende Gründe, die für die Notengebung ursächlich waren, verständigt. Diese können dem Prüfungskandidaten, wenn gewünscht, genannt werden.
Tipps:
- Begründung kurz und knapp halten
- Entwicklungspotenziale herausstellen
- Verbesserungsmöglichkeiten für ggf. weitere anstehende Prüfungen formulieren (z. B. Beachten der Operatoren)
- gut gelungene Prüfungsteile herausstellen (z. B. die systematische Herangehensweise bei der Auswertung von Material)
- Defizite allgemein halten (z. B. „die Darstellungen im ersten Teil waren lückenhaft und unstrukturiert“; „im zweiten Teil musste oft nachgefragt werden“; „einige Fragestellungen wurden noch oberflächlich beantwortet“)
- auf geeignete Körpersprache achten; ruhig und sachlich bleiben, Ironie vermeiden
Aber muss dem Prüfling überhaupt eine Begründung gegeben werden?
Ja, wenn dies gewünscht ist: Der Prüfling hat einen verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf eine Begründung. Es ist empfehlenswert, grundsätzlich ein paar wenige rückblickende Worte zu der Prüfung zu verlieren. Bei einigen Schülerinnen und Schülern unterscheidet sich die Selbstwahrnehmung sehr von der Fremdeinschätzung. Gerade hier sind einige auswertende Worte hilfreich.
Zusammengefasst: Der Prüfling kann bei mündlichen Prüfungen eine angemessene Begründung der Prüfungsentscheidung und damit die Bekanntgabe der wesentlichen Gründe verlangen, mit denen die Prüfungskommission zu einer bestimmten Bewertung der Prüfungsleistungen gelangt sind.
Dies kann hier (BVerwG) nachgelesen werden. Wenn du weitere Quellen kennst, lass es mich wissen oder schreibe sie gern in die Kommentare.
Bis wann kann eine Begründung eingefordert werden?
Die Begründung sollte unmittelbar nach der Prüfung eingefordert werden. Dann können die Prüfer direkt eine Rückmeldung zur Prüfungsleistung und -bewertung geben.
Spätere Nachfragen sind kritisch zu betrachten. Es ist bspw. den Prüfern dringend davon abzuraten, nach Abschluss der Prüfung noch weitere Kommentare in Richtung des Prüflings oder anderen Personen bzgl. der Bewertungsfindung zu richten (Verschwiegenheit).
Nach dem Abitur kann Einsicht in Prüfungsunterlagen genommen werden und ggf. von Seiten des Prüflings eine Anfechtung der Bewertung in Betracht gezogen werden. Dann werden die Prüfer unter Umständen aufgefordert, die Prüfungsbewertung schriftlich zu begründen.
Beachte bitte, dass auf dieser Seite keine Rechtsberatung stattfindet! Das kann und möchte hier nicht geleistet werden.